UVV-Prüfungen für Gabelstapler
Für die jährlich gesetzlich vorgeschriebenen UVV-Prüfungen bzw. UVV-Prüfungen inkl. Wartungen können Pauschal- und Full-Service-Vereinbarungen getroffen werden.
Unser fachkundiges Personal führt die UVV gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) durch, legen das Prüfbuch an und versehen den Stapler mit der entsprechenden Plakette. Dabei garantieren wir einen schnellen und preiswerten Service.
Es besteht folgende gesetzlich Vorschrift: Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (DGUV Vorschrift 68 bisher BGV D27) sind Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweise zu führen.
Eine regelmäßige Prüfung hat den Vorteil, dass Mängel an Ihren Gabestaplern frühzeitig erkannt werden. Damit vermeiden Sie Unfälle und beugen Schäden sowie vorzeitigen Verschleiß Ihrer Maschinen vor.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein spezielles Angebot zur UVV-Prüfung.