Kran
Ein Kranführer benötigt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und gute Fachkenntnisse!
Laut Statistik hat jeder vierte Kranunfall seinen Ursprung darin, dass der Kranführer unzureichend ausgebildet wurde. Der Kranführerschein ist unerlässlich für den sicheren Betrieb eines Krans.
Was ist unter einem Kran zu verstehen?
Ein Kran ist ein Hebezeug, das eine Last mit einem Tragmittel, z.B. mit einem Kranhaken, hebt und mindestens in eine Richtung bewegen kann.
Warum benötigen Sie diese Qualifikation?
Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Weiterbildung eine zusätzliche Qualifikation - für das Unternehmen weniger Unfälle und damit weniger Stillstand seines Betriebes.
Der Unternehmer ist für den betriebssicheren Zustand der Betriebsanlagen, deren fachgerechte Benutzung, für die Instandhaltung sowie die Aus- und Weiterbildung bzw. Unterweisung seiner Beschäftigten hauptverantwortlich siehe auch Arbeitsschutzgesetz § 12, Betriebssicherheitsverordnung § 9 und DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A 1 § 4 Absatz 1).
Das Betätigen eines Kranes ohne qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter (Kranschein) kann bereits bei leicht fahrlässigem Verhalten zu erheblichen Folgen führen (siehe auch §222 StGB und §229 StGB).
Wann, wo und Dauer der Ausbildung
An jedem Montag finden in unseren Räumen in 47166 Duisburg, Wackerdonkstr. 6 die Schulungen zum Erwerb eines Fahrerausweis für Krane statt.
Beginn: 10:00 Uhr
Die Ausbildung dauert 1 - 5 Tage bei 8 Stunden am Tag.
Die Ausbildungsdauer ist von den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie von der Teilnehmeranzahl abhängig.
Der oben genannte Zeitraum beinhaltet den theoretischen und praktischen Teil auf dem Turmdrehkran sowie die Prüfung.
Bedenken Sie, die Ausbildung findet auf einem Turmdrehkran statt!
Dieser ist komplexer und wird höher eingestuft als z.B. der Hallenkran(Kabinenkran) sowie dem LKW-Ladekran. (Quelle: Siegfried Zimmermann, Bernd Zimmermann, Krane Beschaffenheit-Aubildung-Einsatz)
Ausbildungskosten
Die Kosten für die Ausbildung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können somit hier nicht fest benannt werden.
Für die Klärung der Kosten, die bei Ihnen anfallen, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen.Das können Sie telefonisch unter 0203 46 91 799
oder Mobil unter 0163 60 76 401 auch per Whats App
oder per E-Mail an in-fo-@emo--au-sbi-ldu-ngs-zen-tru-m.d-e
oder über unser Kontaktformular
Kostenübernahme durch das Arbeitsamt:
Für Arbeitslose (ALG I/ ALG II) können die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden!
Es gibt diverse Möglichkeiten, wie die Kosten vom Arbeitsamt übernommen werden können.
Fragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitsberater nach folgenden Unterlagen:
FB 1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45, Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 bis 5 des SGB III
Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
* körperliche und geistige Eignung (G 25)
* ausreichende Deutschkenntnisse
* vollendetes 18. Lebensjahr
* 1 Passbild
Über unsere Schulung:
Grundlage für unsere Kranausbildung ist die DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6) und die DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921). Der Kranführerkurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Ausbildung erfolgt auf einem Turmdrehkran. Hier werden die Vorkenntnisse und die persönliche Aufnahmefähigkeit eines jeden Teilnehmers berücksichtigt.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an unserer Schulung sind Sie befähigt alle Kranarten nach erfolgter Fachunterweisung zu bedienen.
Ausbildungsziel
Ziel der der Weiterbildungsmaßnahme ist es, das Verantwortungsbewusstsein und die Fachkenntnisse der Arbeitnehmer zu steigern. Das Unternehmen erreicht durch die Reduzierung der Unfälle eine Kostenersparnis.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der theoretischen sowie der praktischen Prüfung werden den Teilnehmern die Fahrerausweise ausgehändigt.
Für den Arbeitnehmer bedeutet diese Weiterbildung eine zusätzliche Qualifikation, für das Unternehmen weniger Betriebsunfälle und damit Ausfälle.